Haushaltskunden sowie kleine Unternehmen müssen nicht aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Wir als Energieversorger setzen die Energiepreisbremse um und informieren Sie über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen monatlichen Abschlag.
Nur größere Verbraucher, deren Entlastung monatlich 150.000 Euro übersteigt, müssen sich bis spätestens zum 31. März bei ihrem Lieferanten melden.
Zuletzt aktualisiert am 31.01.2023 von SW Bernburg | A. Jeschke.