Generell wird bei der Ermittlung der Abschlagshöhe der letzte Jahresverbrauch zugrunde gelegt. Sofern wir Ihren Verbrauch nicht kennen, legen wir einen Abschlag anhand von Erfahrungswerten fest. Sollte der letzte ermittelte Verbrauch kein vollständiges Abrechnungsjahr umfassen, wird der Verbrauch entsprechend hochgerechnet. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem jahreszeitliche Schwankungen und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch.
Der anhand der aktuellen Preise berechnete Jahresbetrag wird durch die Anzahl der Monate, in denen Abschlagsbeträge bis zur nächsten Jahresrechnung fällig werden, geteilt.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2018 von SW Bernburg | A. Jeschke.