Energiepreisbremsen senken die Abschlagszahlungen

von SW Bernburg | A. Jeschke

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen läuft bei den Bernburger Stadtwerken seit Wochen auf Hochtouren. Rechtzeitig bevor der Abschlag für den Monat März fällig wird, befindet sich der Energieversorger nun auf der Zielgeraden.

„Es war ein wahrer Marathon, der enorme Mitarbeiterkapazitäten in Anspruch genommen hat.“ erklärt die Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH, Ulrike Mathis den aufwändigen Prozess. „Aber nun ist es geschafft! Ab sofort werden die Kundenmitteilungen zu den Regelungen der Energiepreisbremsen und den damit verbundenen Änderungen der Abschlagszahlungen versendet.“

„Für die korrekte Umsetzung der staatlichen Vorgaben zur Umsetzung der Energiepreisbremsen war es notwendig, das ohnehin schon komplexe Abrechnungssystem der Stadtwerke anzupassen und durch entsprechende, teils völlig neu entwickelte Tools zu erweitern. Hierbei waren wir auf die Zuarbeit der IT-Dienstleister angewiesen, welche ebenfalls seit Monaten am Limit arbeiten. Darüber hinaus mussten noch viele Einstellungen und Daten händisch von unseren Mitarbeiter:innen eingepflegt werden.“ resümiert Ulrike Mathis.

Grundsätzlich werden die Energiepreisbremsen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wie folgt umgesetzt: aus der aktuellen Jahresverbrauchsprognose und der Differenz aus Preisdeckel (Referenzpreis) und aktuellem Vertragspreis errechnet sich der Entlastungsbetrag für das Jahr 2023.

Geteilt durch 12 Abschläge ergibt sich der monatliche Entlastungsbetrag, welcher von dem aktuell festgelegten Abschlagsbetrag abgezogen wird. Da die Preisbremsen rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten, werden vom Abschlagsbetrag für den Monat März, welcher am 1. April eingefordert wird, der dreifache monatliche Entlastungsbetrag abgezogen.

Sollte sich daraus ein negativer Abschlagsbetrag ergeben, wird für den März keine Zahlung fällig. Das entstandene Guthaben wird dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und auf der Rechnung für das Jahr 2023 angerechnet.

Alle Daten können dem Informationsschreiben entnommen werden. Sowohl die Berechnung des Entlastungsbetrages als auch die aktuellen und künftigen Abschlagszahlungen sind transparent aufgelistet.

Für Kunden, die ihre Abschlagszahlungen bereits Anfang des Jahres heruntergesetzt haben, bedeutet die erneute Senkung möglicherweise, dass der Betrag nun zu niedrig ausfällt. Die Stadtwerke empfehlen in solchen Fällen dringend, den neuen Abschlagsbetrag zu prüfen und gegebenenfalls wieder heraufsetzen zu lassen, um hohe Nachforderungen am Jahresende zu vermeiden.

Bis Ende März werden alle Kundenanschreiben von den Stadtwerken fertiggestellt und an den Druckdienstleister übergeben, welcher die Briefe auf dem Postweg versendet. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass es durchaus zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen kann und bitten um etwas Geduld und Verständnis, falls nicht jeder Kundenbrief vor dem 1. April im Briefkasten landet.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Aufkommens an Kundenanfragen zu den Regelungen der Preisbremsen ist mit Wartezeiten bei telefonischen Anfragen zu rechnen. Die Stadtwerke empfehlen, sich bevorzugt auf der FAQ-Seite und den dort bereitgestellten Fragen und Antworten zu informieren.

Anhand der jeweils prognostizierten Jahresverbrauchsmenge errechnet sich der individuelle Entlastungsbetrag.
Für 80 Prozent dieser Prognosemenge zahlt der Kunden den gedeckelten Preis von 40 Cent je Kilowattstunde Strom, 12 Cent je Kilowattstunde Gas beziehungsweise 9,50 Cent je Kilowattstunde Wärme. Für die restliche Menge ist der vertraglich vereinbarte Preis zu entrichten.

Energiesparmaßnahmen tragen zur Reduzierung der Energiekosten bei.
In unserer Rubrik Energie sparen stellen wir Tipps rund um das Thema zur Verfügung.

Zurück