von SW Bernburg | A. Jeschke
Die Stadtwerke Bernburg GmbH warnt alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung, mit der Strom oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.
Obwohl unerlaubte Telefonwerbung seit Jahren verboten ist, erreichen uns immer wieder Klagen von Kunden, die von unseriösen Energieanbietern angerufen oder sogar zum Anbieterwechsel überrumpelt wurden. Mitunter wurde dem Kunden ein neuer Vertrag untergeschoben, obwohl er einem Wechsel des Energieversorgers überhaupt nicht zugestimmt hat.
Ein Vertragsabschluss kann bereits vorliegen, wenn z. B. lediglich Informationsmaterial angefordert wird, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird.
Fast jeder kennt das: Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme erklärt ganz euphorisch ein einmaliges Angebot mit fantastischen Konditionen unterbreiten zu können, während im Hintergrund das typische Stimmengewirr eines Callcenters zu hören ist. Eigentlich sollten solche Anrufe eine Seltenheit sein, denn seit 2009 ist Telefonwerbung ohne vorherige Einwilligung verboten. Unternehmen dürfen Verbraucher nur dann telefonisch über Produkte informieren, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Die Einwilligung muss bereits vor dem Telefonat vorliegen und darf nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden.
Das Problem an solch überraschenden Anrufen: Häufig ist der Angerufene derart überrumpelt, dass er sich zu einem mündlichen Vertragsabschluss überreden lässt, den er später bereut.
Oft verstehen die Betroffenen gar nicht richtig, worauf sie sich einlassen, weil die Anrufer extrem schnell und unverständlich sprechen oder weil das eigentliche Ziel des Anrufs nicht gleich zu erkennen ist.
Im Fall von Strom- und Gaslieferverträgen erkundigen sich die Anrufer beispielsweise zunächst, ob der Verbraucher seine Energiekosten senken wolle. Unseriöse Anbieter nehmen bereits die Beantwortung dieser Frage mit „Ja“ als Zustimmung zu einem Anbieterwechsel. Manchmal geben sich die Anrufer auch als Energieberater oder Verbraucherschützer aus und bieten an, die letzte Energierechnung zu prüfen. Oder aber es wird behauptet, dass eine Kooperation mit den Stadtwerken bestehe und man dringend über eine anstehende Preiserhöhung reden müsse. Erst später stellt sich dann heraus, dass die Verbraucher eigentlich zu einem Wechsel des Energieversorgers überredet werden sollen.
Wer gar nicht erst in solche Situationen kommen möchte, sollte sich daher lieber nicht auf lange Diskussionen einlassen, sondern das Gespräch schnell beenden.
Sind Sie doch in die Vertragsfalle getappt, sollten Sie schnell reagieren. Der einfachste Weg, den ungewollten Vertrag wieder loszuwerden, ist diesen zu widerrufen.
Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, d.h. Vertragsabschlüssen, die per Post, Telefon oder Internet abgeschlossen wurden, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Juristisch nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob dies telefonisch oder nur schriftlich erfolgen kann. Zur Sicherheit empfiehlt es sich also den Zeitpunkt des Telefonats als Beginn der 14-tägigen Frist zu betrachten.
Wurden Sie in den letzten Wochen von Vertriebsmitarbeitern anderer Energielieferanten zum Abschluss von Strom- oder Gasverträgen gedrängt oder haben Sie unseriöse Telefonwerbung dazu erhalten?
Dann können Sie sich gern telefonisch unter 03471 - 377 82 82 oder per Mail unter info@stadtwerke-bernburg.de an uns wenden.
Wichtig: Nur wenn ein Anruf gut dokumentiert ist, kann man auch dagegen vorgehen. Notieren Sie sich daher die wichtigsten Daten wie Telefonnummer, Datum, Uhrzeit, Grund des Anrufs sowie den Namen des Unternehmens und des jeweiligen Mitarbeiters.
Tipps gegen unseriöse Telefonwerbung